Rundverfügung 5/22: Wann darf man nach Corona zurück in die Schule kommen?
Liebe Mitglieder der Schulgemeinschaft,
die Rundverfügung 5/22 enthält aktuelle Regelungen für Infizierte, Vulnerable und Härtefälle. Für uns wichtig sind v.a. folgende Regelungen:
- Covid-19 infizierte Personen müssen in der Regel zehn Tage in häusliche Isolation. Der Impfstatus hat hier keine Auswirkungen.
- Eine Verkürzung der häuslichen Isolation ist auf sieben Kalendertage (entspricht 5 Schultagen) möglich.
- Verkürzung über den Nachweis eines negativen Antigenschnelltests oder eines negativen PCR-Tests. Ein zuhause durchgeführter Schnelltest reicht nicht aus.
Herzliche Grüße
Christian Augustin
Minister-Brief nach Ostern
Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern, liebe Lehrkräfte,
hier ist ein Brief unseres Kultusministers zum Start nach den Osterferien.
Auswertung Umfrage des Kultusministeriums
Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern, liebe Kolleginnen und Kollegen,
das Kultusministerium hat eine Umfrage zur Pandemie durchgeführt. Hier sind nun die Ergebnisse mit einem Ministerbrief.
Ministerbrief zur Umfrage (Sek I)
Ministerbrief zur Umfrage (Sek II)
Umfrageergebnisse insgesamt
Umfrageergebnisse Allgemeinbildende Schulen
Herzliche Grüße
Christian Augustin
Schulleiter