Liebe Mitglieder der Schulgemeinschaft,
die Rundverfügung 5/22 enthält aktuelle Regelungen für Infizierte, Vulnerable und Härtefälle. Für uns wichtig sind v.a. folgende Regelungen:
- Covid-19 infizierte Personen müssen in der Regel zehn Tage in häusliche Isolation. Der Impfstatus hat hier keine Auswirkungen.
- Eine Verkürzung der häuslichen Isolation ist auf sieben Kalendertage (entspricht 5 Schultagen) möglich.
- Verkürzung über den Nachweis eines negativen Antigenschnelltests oder eines negativen PCR-Tests. Ein zuhause durchgeführter Schnelltest reicht nicht aus.
Herzliche Grüße
Christian Augustin