Liebe Kolleg:innen, liebe Schüler:innen, liebe Eltern
die Absonderungsverordnung wurde angepasst. Die wichtigsten Informationen in Kürze:
- K1-Personen gehen nicht mehr in Absonderung, wenn sie symptomfrei sind. Es wird dringend zu Selbsttests geraten.
- Für Infizierte endet die Isolierung
- frühestens 48 Stunden nach Symptomfreiheit,
- nicht vor Ablauf von 5 Tagen nach dem Tag der Abstrichnahme des positiven PCR-Tests.
Natürlich werden Tests empfohlen (Selbst- oder PoC-Tests).
Hier finden Sie die Absonderungsverordnung vom 06.05.22.
Hier dazu eine graphisch aufbereitete Übersicht.
Hier dazu eine graphisch aufbereitete Übersicht.
Die Corona-Verordnung vom 29.04.22 enthält keine eigenständigen Regelungen für die Schule mehr.
Natürlich freuen wir uns nach wie vor über jeden, der durch das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung und durch drei Selbsttests dazu beiträgt, dass wir wenig Covid-Infektionen in der Schule haben.
Herzliche Grüße
Christian Augustin
Schulleiter
Christian Augustin
Schulleiter