Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Lehrkräfte,
Szenario B für alle:
jetzt sind alle Jahrgänge in Szenario B, somit auch alle Schüler:innen und alle Lehrkräfte. Einen Wechsel zu Szenario C wird es erst geben, wenn die 7-Tage-Inzidenz (RKI-Wert) über 165 rutscht.
Die Jahrgänge 9/10 und Q1 bleiben künftig auch in Szenario B, wenn die 7-Tage-Inzidenz über 165 ist, weil sie als Abschlussjahrgänge gelten.
Wir haben jetzt einen täglichen Wechsel der A- und B-Gruppen und bleiben auch dabei. Auf dem Infobildschirm steht oben, ob wir in einer A- oder B-Woche sind. In A-Wochen kommen die A-Gruppen montags, mittwochs und freitags und die B-Gruppen dienstags und donnerstags. In der Folgewoche ist dies umgekehrt.
Befreiung vom Präsenzunterricht:
Einige Schüler:innen sind vom Präsenzunterricht befreit. Sie bekommen Aufgaben über das IServ-Aufgabentool. Bitte beachten Sie, dass eine parallele Beschulung per Videokonferenz nicht möglich ist.
Zum Schreiben der Klassenarbeiten müssen die vom Präsenzunterricht befreiten Schüler:innen zur Schule kommen.
Selbsttests:
Alle Schülerinnen und Schüler führen in jeder Woche an ihren ersten beiden Schultagen zu Hause einen Selbsttest durch. Die Eltern bestätigen mit ihrer Unterschrift das negative Testergebnis auf dem Laufzettel im Schulbuch. Falls man einen weiteren Laufzettel braucht, kann man ihn auf der Homepage herunterladen (Downloads → Aktuelles zu Corona).
Wird der Selbsttest zu Hause vergessen, testen sich die Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 5 bis 7 einmal in der Schule nach; alle anderen Schüler:innen müssen nach Hause, um dort ihren Test nachzuholen.
Schriftliche Arbeiten:
Anfang Mai 2021 hat das Kultusministerium endlich einen Erlass zu schriftlichen Arbeiten veröffentlicht:
- Es dürfen maximal zwei Arbeiten pro Woche geschrieben werden.
- In den Hauptfächern schreiben wir im 2. Halbjahr eine Arbeit, also in Deutsch, Englisch, Mathematik und 2. Fremdsprache.
- In Fächern ein- und zweistündigen Fächern, die nur im 2. Halbjahr unterrichtet werden, sieht das Ministerium eine schriftliche Arbeit vor. An der AES wird es hier in der Regel schriftliche Ersatzleistungen geben.
- Bei ein- und zweistündigen Fächern, die ganzjährig unterrichtet werden, gibt es keine weiteren schriftlichen Arbeiten. Die Schüler:innen können jedoch auf Wunsch eine zusätzliche schriftliche Leistung zur Verbesserung der Note erbringen. Welche Leistung dies ist, bestimmt die Fachlehrkraft.
Studientage während der Abschlussarbeiten
Wir benötigen in Corona-Zeiten viele Räume für die Abschlussarbeiten der Klassen 9H und 10HR.
Dafür müssen einzelne Jahrgänge zu den Terminen einen Studientag zu Hause machen:
- 21.05.21: Der ganze Jahrgang 7 bleibt zu Hause zum Studientag.
- 26.05.21: Der ganze Jahrgang 8 bleibt zu Hause zum Studientag.
- 28.05.21: Die Klassen 9R1, 9R2, 9R3, 9R4, 9G1, 9G2, 9G3, 10G1, 10G2 und 10G3 bleiben zu Hause zum Studientag.
Hinweise zum Rahmenhygieneplan 5.0
Bitte beachten Sie den neuen Rahmenhygieneplan, den Sie auf der Homepage herunterladen können.
Folgendes möchte ich hier ansprechen:
Mund-Nasen-Bedeckung:
Die Mund-Nasen-Bedeckung ist durchgängig zu tragen, auch im Unterricht.
Vorübergehend (nicht dauerhaft!) kann die MNB abgesetzt werden,
- wenn dies zwingend für Unterrichtsziele erforderlich ist (z. B. im Fremdsprachen-Unterricht)
- beim Essen im Sitzen mit 1,5 Metern Abstand, auch im Klassenraum. Die Fachlehrkraft legt fest, wann dies möglich ist.
- beim Aufenthalt im Freien mit 1,5 Metern Abstand,
- bei Raumlüftung am Sitzplatz. Sobald die Fenster gekippt oder geschlossen sind, müssen die Masken wieder aufgesetzt sein.
Das Tragen der Maske ist von zentraler Wichtigkeit, damit nicht ganze Lerngruppen als Kontaktpersonen 1. Grades in Quarantäne geschickt werden!
Keine Tragepflicht besteht
- bei der Sportausübung
- während Abschlussprüfungen, Klausuren und Klassenarbeiten, solange die Personen einen Sitzplatz eingenommen haben und das Abstandsgebot von 1,5 Metern eingehalten wird.
Natürlich freuen wir uns über alle Schülerinnen und Schüler, die auch bei Arbeiten die MNB tragen.
Betreten des Schulgeländes:
- ist nur mit dem Nachweis eines gültigen negativen Tests auf SARS-CoV-2 erlaubt.
- Begleitung von Schüler:innen in das Schulgebäude, auch durch Erziehungsberechtigte, ist durch den Rahmenhygieneplan untersagt.
Abgeschlossene Impfung oder Genesungsnachweis entbinden von Testung:
Von der Testpflicht entbunden sind
- vollständig gegen Covid-19 geimpfte Personen (15 Tage nach der zweiten Impfung mit Nachweis) oder
- von einer Covid-19-Erkrankung genesene Personen. Diese benötigen einen schriftlichen Genesungsnachweis.
Lüftung:
- Nach 20 Minuten wird für 5 Minuten gelüftet. Dafür werden die Fenster ganz geöffnet; gekippte Fenster reichen nicht.
Ganztag, Mensa:
- Als offene Ganztagsschule dürfen wir keine Ganztagsangebote machen,
- auch die Mensa muss geschlossen bleiben.
Seien Sie, seid Ihr herzlich gegrüßt
Christian Augustin
(Schulleiter)